Wichtige Neuregelung für Schulklassen

Mit Erlass vom 17. März 2009 hat sich die Regelung des Landes Hessen zu Besuchen von Hochseilgärten wieder geändert:

Nach dem Erlass ist "der Besuch von Hochseilgärten, Kletterwäldern, [...] mit Schulklassen [...] möglich, sofern vor Ort die Durchführung der sportlichen Aktivitäten durch professionelle Anbieter mit qualifiziertem Personal begleitet wird".

Das enbindet das Schulkollegium von der "speziellen Hochseilgarten-Kletterscheinpflicht" und vereinfacht einen Besuch bei uns und macht ihn wieder offen für das ganze Kollegium, auch ohne Begleitung durch einen ausgebildeten Sportlehrer.


Gemäß Erlass erfüllt unser Kletterpark die geforderten Auflagen:
  • Unsere Anlage wird nachweislich nach der neuen DIN Norm EN 15567-1 und -2 für Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten betrieben.
  • Die Anlage ist bautechnisch vom TÜV Süd abgenommen und wird jährlich durch den Konstrukteur überprüft.
  • Wir sind Mitglied im Verband IAPA (International Adventure Park Association).
  • Der Park wird geleitet von einem zertifizierten Sicherheitsmanager.
  • Beim Personal unterscheiden wir lt. DIN Norm zwischen Betreuern und Rettern. 80% unseres Personals sind "Retter", d. h. geschult, ausgebildet und geprüft für Rettungsmaßnahmen im Seilgartenbereich mit dem Zertifikat "Outdour Trainer".
Erlass vom 17. März 2009 aufrufen

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