|
Wichtige Neuregelung für Schulklassen
Mit Erlass vom 17. März 2009 hat sich die Regelung des Landes Hessen zu Besuchen von Hochseilgärten wieder geändert: Nach dem Erlass ist "der Besuch von Hochseilgärten, Kletterwäldern, [...] mit Schulklassen [...] möglich, sofern vor Ort die Durchführung der sportlichen Aktivitäten durch professionelle Anbieter mit qualifiziertem Personal begleitet wird". Das enbindet das Schulkollegium von der "speziellen Hochseilgarten-Kletterscheinpflicht" und vereinfacht einen Besuch bei uns und macht ihn wieder offen für das ganze Kollegium, auch ohne Begleitung durch einen ausgebildeten Sportlehrer. Gemäß Erlass erfüllt unser Kletterpark die geforderten Auflagen:
>>>>weiter |