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Richtlinien und Normen Gemäß Erlass erfüllt unser Kletterpark die geforderten Auflagen:
Was sagt die DIN Norm im Hinblick auf Schulausflüge in einen Kletterpark? Auszüge aus der Europäischen Norm DIN EN 15567-2 (Dezember 2007) Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb 1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm gilt für den Betrieb von Seilgärten. Dieser Teil 2 der Norm legt Anforderungen an den Betrieb fest, um ein angemessenes Sicherheits- und Wartungsniveau sicherzustellen, wenn Seilgärten zur Freizeitgestaltung, für Training, pädagogische oder therapeutische Zwecke genutzt werden. 3 Beaufsichtigung laut DIN EN 15567-2 3.5 Beaufsichtigung Stufe 1 Situation, in der ein Betreuer physisch eingreifen kann. IM ABENTEUERWALD: Während der Sicherheitseinweisung und auf den ersten 6 Elementen 3.6 Beaufsichtigung Stufe 2 Situation, in der ein Betreuer den Teilnehmer deutlich sehen kann und verbal eingreifen kann. IM ABENTEUERWALD: Während des kompletten Parcours. 3.7 Beaufsichtigung Stufe 3 Situation, in der ein Betreuer in der Lage ist, mit den Teilnehmern verbal zu kommunizieren und diesen auf angemessene Weise behilflich zu sein. IM ABENTEUERWALD: Während des kompletten Parcours. 9.2 Selbstsicherung Es muss eine ausreichende Anzahl von Betreuern zur Verfügung stehen, um folgendes sicherzustellen: Die ersten fünf Elemente, die ein Teilnehmer begeht, müssen unter einer Beaufsichtigung der Stufe 2 stehen. Wärhend dieser Zeit müssen die Betreuer insbesondere auf die Wechsel achten. Danach müssen die Betreuer die Teilnehmer unter Beaufsichtigung der Stufe 3 halten. Bei Sicherheitssystemen, die nicht durch die sicherheitstechnischen Anleitungen oder die praktische Beurteilung erfasst sind, müssen die Elemente unter einer Beaufsichtung der Stufe 2 durch mindestens einen Betreuer stehen. IM ABENTEUERWALD: Während des kompletten Parcours. 9.3 Selbstsicherung für Kinder Kinder unter 6 Jahren müssen auf dem gesamten Seilgarten unter einer Beaufsichtigung der Stufe 1 durch einen Betreuer stehen. Kinder im Alter zwischen 6 Jahren und 8 Jahren müssen auf dem gesamten Seilgarten unter einer Beaufsichtigung der Stufe 2 durch einen Betreuer stehen. Was sagt der Abenteuerwald im Hinblick auf Schulausflüge in den Kletterpark? - Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht klettern. Alle Schüler stehen im Abenteuerwald unter der Beaufsichtigungsstufe 2 (Betreuer kann die Schüler deutlich sehen und verbal eingreifen). zurück<<<<<<< >>>>weiter |